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ESG Offenlegung

ESG – Environmental, Social & Governance = Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

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ESG-Prozess

Capital Bay Group SA (“Capital Bay Group”) hat einen ESG-Prozess implementiert, um die Einbindung einer effektiven ESG-Strategie in ihre geschäftlichen und operativen Aktivitäten zu erleichtern (zu der auch die Capital Bay Fund Management Sàrl “CBFM” gehört).

ESG-Grundsätze

Wir haben eine spezielle ESG-Arbeitsgruppe, die die folgenden Prinzipien umsetzt, um Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit zu behandeln:

Nachhaltigkeitsrisiken als Teil unserer Anlageprozesse

Die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels haben uns dazu veranlasst, unseren regulären Risikomanagement Prozess mit der Bewertung und Überwachung der folgenden Nachhaltigkeitsrisiken zu erweitern:

  • Akutes physisches Risiko:
    Risiko extremer Wetterereignisse, z. B. Dürren, Überschwemmungen und Stürme als Folge des Klimawandels, die unsere Sachwerte und/oder das Firmengelände schwer beschädigen oder zerstören könnten.
     
  • Chronisches physikalisches Risiko:
    Risiko langfristiger negativer Auswirkungen auf Vermögenswerte / Immobilien aufgrund des Klimawandels. Der Temperaturanstieg könnte eine vermehrte Luftkühlung erforderlich machen, was wiederum erhöhte Stromkosten mit sich ziehen würde. Der Anstieg des Meeresspiegels könnte die Struktur von Gebäuden gefährden, die an der Küste errichtet wurden, und könnte das, für Bauprojekte, verfügbare Flächenpotenzial verringern – was im Grenzfall das allgemeine Angebot verringern und folglich die Preise in die Höhe treiben könnte.
     
  • Umstellungsrisiko – Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit:
    Risiko dauerhafter finanzieller Verluste durch den Anpassungsprozess hin zu nachhaltigen Praktiken, z.B. kostspielige Sanierungen von Immobilienportfolios, um energieeffizienter und ressourcenschonender zu sein und um den CO2 Ausstoß zu reduzieren. Je abrupter die Veränderungen durchgesetzt werden, desto höher könnten die potenziellen Verluste ausfallen. Eine langfristig geplante Umstellung würde ergo wesentlich geringere Kosten verursachen als eine kurzfristige.
     
  • Umstellungsrisiko – Regulatorisch/Reputational:
    Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, indem eine Geldstrafe, wegen Nichteinhaltung von Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- und/oder Arbeitsgesetzen, während des Umstellungsprozesses auf nachhaltige Praktiken, verhängt wird. Im Falle einer Sanktion würde der Name von Capital Bay Group auf der CSSF-Website veröffentlicht werden, was eine schwere Rufschädigung zur Folge haben könnte.
     
  • Operatives Risiko – Arbeitssicherheitsrisiko:
    Risiko einer verminderten Produktivität und daraus resultierender Verzögerungen in der Bauphase, verursacht durch eine hohe Rate an Arbeitsunfällen und Krankheitstagen der Mitarbeiter.

Die o.g. Risiken wurden in unsere Unternehmensrichtlinien integriert.  Zudem haben wir unsere Vergütungsrichtlinie aktualisiert, um die oben genannten Nachhaltigkeitsrisiken und ihre Auswirkungen auf die Entscheidungsprozesse bei Akquisitionen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wurden sie zu einem grundlegenden Baustein unseres Investmentprozesses gemacht, der in der Portfoliomanagement-Richtlinie beschrieben ist.

Die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken ist außerdem ein Teil des Due-Diligence-Prozesses im Rahmen des internen Portfolio-Management-Verfahrens für Neuakquisitionen geworden.

Wesentliche nachteilige Auswirkungen (PAI – Principle Adverse Impacts) und Gegenmaßnahmen

Die Capital Bay Group verwaltet hauptsächlich Immobilienfonds. Die wichtigsten negativen Auswirkungen von Immobilienvermögen sind:

  • Übermäßiger Verbrauch von Energie;
  • Einsatz von fossilen Brennstoffen zum Heizen;
  • Verschwendung von Wasserressourcen durch Lecks oder zu hohen Druck; und
  • Schädigung der Artenvielfalt durch Eingriff in Ökosysteme durch Bauprojekte.

Unsere ESG-Richtlinie gibt einen Rahmen für ein Regelwerk vor, dessen Zweck es ist, die Mitarbeiter des Unternehmens anzuleiten, wie sie bei ihrer täglichen Arbeit verantwortungsvoll mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbelangen umgehen können, um Nachhaltigkeit zu fördern, den Klimawandel zu bekämpfen und mögliche Risiken zu reduzieren.

Capital Bay Group ist rechenschaftspflichtig für seine Auswirkungen auf die Umwelt, die Beziehung zu seiner Gesellschaft und die Art der Unternehmensführung. Umwelt-, Sozial- und Steuerungsprinzipien sind in unsere gesamte Geschäftstätigkeit eingebettet und tragen dazu bei, die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens auch in Zukunft zu gewährleisten. Capital Bay Group ist fest davon überzeugt, dass die Einhaltung von ESG-Prinzipien der Schlüssel zu einer langfristigen Wertschöpfung ist.

Obwohl der CBFM im Allgemeinen bestimmte Nachhaltigkeitsrisiken bei seinen Fondsinvestitionen berücksichtigt, bewertet er derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf eine einheitliche Reihe von Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2(24) der SFDR in Bezug auf alle Teilfonds der vom CBFM verwalteten Fonds , da es insgesamt schwierig ist, die für diesen Zweck erforderlichen Informationen zu sammeln und die erforderlichen Ressourcen für die Einrichtung angemessener Verfahren zu beschaffen. Wir sind bestrebt, die relevanten Daten für die verwalteten Vermögenswerte zu erheben, wie in Anhang 1 der SFDR Level II Verordnung vorgesehen.

Um diese Auswirkungen anzugehen, planen wir die Umsetzung der folgenden Aktionspunkte:

Einbindung von Geschäftspartnern

Als Verantwortliche für die Umwelt informieren und schulen wir unsere Geschäftspartner, wie sie den Ressourcenverbrauch reduzieren und die Umweltqualität verbessern können. Wir ermutigen unsere Fonds und Investoren, umweltbewusster zu handeln und einen nachhaltigeren Ansatz für ihre Geschäftstätigkeit zu wählen.

Wir überwachen unsere Fonds und arbeiten aktiv mit ihnen zusammen, um die Nachhaltigkeitsleistung und das allgemeine Unternehmensverhalten zu verbessern. Wir planen zudem Geschäftspartner, bei denen unser ESG Rechercheprozess aufgezeigt hat, dass sie wesentliche finanzielle Risiken bergen, die sich aus Defiziten in Nachhaltigkeitsthemen ergeben oder auf den strategischen Prioritäten der Gesellschaft basieren (z. B. saubere Energie und nachhaltige Immobilien) aktiv bei der Besserung zu unterstützen. Derartige Initiativen sollen in Zukunft vermehrt umgesetzt werden.

Wir verbreiten bei unseren Fondsinitiatoren, Promotoren und Investoren das Bewusstsein, sich stärker an grüneren Investitionsentscheidungen zu beteiligen und ein ESG-Rahmenwerk wie die UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investment einzuhalten. In Bezug auf Immobilieninvestitionen ermutigen wir unsere Fondsakteure, sich für eine freiwillige grüne Zertifizierung zu bewerben, wie Energy Star, LEED, NGBS, DGNB, BREEAM, HQE, CASBEE, GRESB, Greenmark und ähnliche Plattformen.

Unterzeichner des UN Global Compact

Der Global Compact der Vereinten Nationen ist ein unverbindliches Abkommen der Vereinten Nationen, um Unternehmen weltweit zu ermutigen, eine nachhaltige und sozial verantwortliche Politik zu verfolgen und über deren Umsetzung zu berichten. Er ist ein prinzipienbasierter Rahmen für Unternehmen, der zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung festlegt. Von den Mitgliedsunternehmen wird erwartet, dass sie bestimmte Geschäftspraktiken anwenden, die den Menschen und dem Planeten zugutekommen, während sie gleichzeitig mit Integrität nach Profitabilität streben. Die 10 Prinzipien für Unternehmen, wie sie auf der Website des UN Global Compact aufgeführt sind, sind die folgenden:

  • Prinzip 1
    Unterstützung und Achtung des Schutzes der international verkündeten Menschenrechte.
     
  • Prinzip 2
    Sicherstellen, dass Geschäftspraktiken nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig sind.
     
  • Prinzip 3
    Wahrung der Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen.
     
  • Prinzip 4
    Alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit abschaffen.
     
  • Prinzip 5
    Abschaffung der Kinderarbeit.
     
  • Prinzip 6
    Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
     
  • Prinzip 7
    Im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz wählen.
     
  • Prinzip 8
    Umweltverträgliche Aktivitäten durchführen.
     
  • Prinzip 9
    Die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien fördern.
     
  • Prinzip 10
    Korruption in all ihren Formen, einschließlich Erpressung und Bestechung, bekämpfen.

Unternehmen, die dem Abkommen beitreten, sollen diese Prinzipien in ihre Unternehmensstrategien, ihre Kultur und ihren Arbeitsalltag integrieren. Von den Unternehmen wird außerdem erwartet, dass sie die Prinzipien öffentlich vertreten und mit ihren Stakeholdern über die Fortschritte bei der Erfüllung der Prinzipien kommunizieren.

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